Die CHM Work Base UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend auch „CHM Work Base“ oder „wir“) vermietet Monteursunterkünfte und Monteurszimmer (nachstehend auch „Mietobjekt“ genannt). Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der CHM Work Base regeln das Vertragsverhältnis zwischen der CHM Work Base UG (haftungsbeschränkt) und deren Kunden (nachstehend auch „Mieter“ oder „Sie“). Für die Geschäftsbeziehung mit Ihnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Abschluss der Vertrages
Nachdem der Mieter eine Buchungsanfrage, z.B. per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website gestellt hat, lassen wir dem Mieter Angebote über anzumietende Unterkünfte zu seiner Anfrage zukommen, in der Regel per E-Mail. Die Angebote von uns stellen jeweils ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Mieters per WhatsApp oder per E-Mail als Annahme des Vertrages zustande.
2. Ankunft/Abreise/Haus- bzw. Wohnungstyp
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht das Mietobjekt am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung ausschließlich auf den gebuchten Wohnungs- bzw. Unterkunftstyp. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung bzw. ein bestimmtes Zimmer besteht nicht.
3. Zahlungsbedingungen, Miete, Kaution
- Die Miete ist vor Übergabe des Mietobjektes vollständig zu zahlen. Vor vollständiger Zahlung der Miete hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Mietobjektes.
Die vereinbarte Miete ist sofort mit Vertragsschluss fällig und in voller Höhe innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erfolgt die Buchung weniger als eine Woche vor der Anreise ist die vollständige Miete am Tag nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Geldeingang auf unserem Konto.
Erfolgen Zahlungen des Mieter nicht rechtzeitig und setzen wir erfolglos eine angemessene Nachfrist ohne das eine vollständige Zahlung erfolgt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Verbrauchskosten (Strom, Wasser und Gas) sind in der Miete enthalten, wenn nicht anders vereinbart.
- Sofern mit dem Mieter vereinbart, ist dieser verpflichtet, vor Übergabe des Mietobjektes eine Kaution oder eine Schlüsselkaution in der vereinbarten Höhe zu leisten.
4. Stornierung/ Kündigung aus wichtigem Grund
- Möchte der Mieter die Buchung vor Anreise stornieren muss dieses in schriftlicher Form (E-Mail an [email protected] ist ausreichend) erfolgen. Es entstehen für den Mieter hierbei folgende Kosten:
- Stornierungen können bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin kostenlos vorgenommen werden.
- Ab 29 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin werden 30 % der Gesamtmiete berechnet.
- Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin werden 75 % der Gesamtmiete berechnet.
- Ab 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin werden 100 % der Gesamtmiete berechnet.
- Bei einer Stornierung bzw. Kündigung am Anreisetag oder bei einer Nicht-Anreise (No-Show) werden 100 % der Gesamtmiete berechnet.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei uns.
Bei einer Teilstornierung bezieht sich die Gesamtmiete auf die für den stornierten Zeitraum entfallende Miete.
- Buchungsänderungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
Ein uns zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung und schwerer Störung des Hausfriedens.
Im Falle einer Kündigung durch uns aus wichtigem Grund behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vor. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
5. Pflichten des Mieters
- Im Rahmen der Buchungsanfrage sind die Angaben gewissenhaft und der Wahrheit entsprechend einzugeben.
- Sie sind verpflichtet, pfleglich mit dem Mietobjekt und dem Inventar umzugehen zu nehmen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Mietobjekt entfernt werden.
- Sollten Sie bei Ihrer Anreise Schäden bzw. Mängel am Mietobjekt feststellen, sind diese uns unverzüglich mitzuteilen. Für während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandene Schäden oder fehlendes Inventar haftet der Mieter.
- Das Mietobjekt darf nur von der im Rahmen der Buchung angefragten (bzw. sofern davon abweichend der vereinbarten) Anzahl von Personen bewohnt werden.
- Das Mietobjekt ist vom Mieter besenrein zu hinterlassen, d.h. Sie müssen grobe Verschmutzungen beseitigen. Insbesondere ist folgendes zu veranlassen:
- Teppiche absaugen
- Glatte Böden kehren
- Groben Schmutz in der Küche und den Sanitäranlagen beseitigen, hierzu zählen auch Kalkablagerungen.
- Sämtliche Gegenstände, die von Ihnen in das Mietobjekt eingebracht wurden, sind zu entfernen.
- Das Geschirr muss sauber und eingeräumt sein.
- Der Müll muss entsorgt sein.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, werden Ihnen die Arbeiten für die Herstellung des besenreinen Zustandes zu einem Stundensatz von EUR 100,- berechnet.
- Ohne unsere Zustimmung sind Sie zu einer Untervermietung des Mietobjektes nicht berechtigt.
- In dem Mietobjekt ist Rauchen nicht gestattet, auch nicht am Fenster. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir Ihnen für die Sonderreinigung des Mietobjektes einen Betrag von EUR 200. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vorbezeichnete Pauschale.
- Die haben Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Sofern für das Mietobjekt eine Hausordnung gilt und ihnen diese bekannt gemacht wird (z.B. durch Aushang im Mietobjekt oder im Hausflur), ist die Hausordnung von Ihnen einzuhalten.
6. Haustiere
Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch uns erlaubt.
7. Internetnutzung
- Sofern in dem Mietobjekt W-LAN zur Verfügung steht, ist die Nutzung des Internets für den Mieter mit dem eigenen Endgerät kostenlos. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit.
- In jedem Fall unzulässig ist jegliche Nutzung des W-LANs, die geeignet ist, die Interessen der CHM Work Base zu beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung der Interessen der CHM Work Base liegt insbesondere vor, wenn gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird.
Unzulässig sind danach insbesondere, aber nicht abschließend:
- Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Strafrecht verstoßen;
- Abruf, Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Computerviren oder anderer Schadsoftware sowie sonstige Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (z.B. Hacking, Portscans);
- Abruf von für die CHM Work Base kostenpflichtigen Inhalten.
8. Schlussbestimmungen
- Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarungen bedarf der Textform, wobei E-Mail ausreichend ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt diese Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass
der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirtschaftlich angemessene Regelung, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.
